In den Beiträgen #009 und #010 habe ich Dir gezeigt, wie Du die jährliche Renteninformation lesen und verstehen kannst.
Dort wird allerdings nicht beschrieben, wie sich die Rente genau berechnet.
Deswegen möchte ich Dir heute zeigen, wie Du Deine Rente mit der Rentenformel berechnen kannst.
Inhaltsverzeichnis
Die Rentenformel
Sie lautet
Monatsrente = Z * E * R * A
wobei
Z = Zugangsfaktor
E = Entgeltpunkte
R = Rentenartfaktor (allgemeiner Faktor)
A = Aktueller Rentenwert (allgemeiner Faktor)
Zugangsfaktor
Der Zugangsfaktor beschreibt die Ab- oder Zuschläge.
Bei Eintritt zum regulären Rentenalter ist der Faktor 1.
Wenn man vorzeitig in Rente geht, werden einem pro Monat 0,3 % der Monatsrente abgezogen.
Wenn man also 2 Jahre (24 Monate) früher geht als regulär, wäre der Zugangsfaktor dann 0,928 ( = 1 – 24 * 0,3 %)
Geht man 2 Jahre später, erhält man einen Aufschlag von 0,5 % pro Monat.
Wenn man also 2 Jahre (24 Monate) später geht als regulär, wäre der Zugangsfaktor dann 1,12 ( = 1 + 24 * 0,5 %).
Entgeltpunkte
Deine Entgeltpunkte werden pro Jahr berechnet und zwar, indem Dein versicherungspflichtiges Einkommen im Jahr durch das Durchschnittseinkommen aller Versicherten geteilt wird.
Während Deines Erwerbslebens werden Deine Entgeltpunkte zusammengezählt. Das ergibt dann die Entgeltpunkte, die Dir auch in der Renteninformation mitgeteilt werden.
Hast Du beispielsweise bis zur Rente 40 Jahre lang jedes Jahr genau wie der Durchschnitt verdient, dann hast Du 40 Jahre lang immer genau einen Entgeltpunkt erhalten.
In Summe hättest Du dann bis zur Rente 40 Entgeltpunkte erworben.
Noch mehr Beispiele zur Berechnung der Entgeltpunkte findest Du im Beitrag #010 unter Entgeltpunkte.
Rentenartfaktor
Es gibt verschiedene Rentenarten. Dazu gehört unter anderem die Rente wegen Alters, worunter z. B. die Regelaltersrente fällt. Die verschiedenen Rentenarten haben teilweise verschiedene Rentenfaktoren.
Diese besagen lediglich mit welchem Faktor die jeweilige Rente multipliziert wird.
Z. B. wird die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung berechnet, in dem die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ermittelt wird. Diese wird dann mit dem Faktor 0,5 multipliziert.
Sie ist also halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung, die mit Faktor 1 berechnet wird.
Die Waisenrente gehört zur Rentenart der Hinterbliebenenrente (Rente wegen Todes). Für sie wird zuerst der Rentenanspruch des/der Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes berechnet.
Die Halbweisenrente beträgt dann 10 % davon (Faktor 0,1), die Vollwaisenrente 20 %.
Die jeweiligen Rentenartfaktoren habe ich Dir in der folgenden Tabelle zusammengestellt.
Rentenart | Rentenartfaktor |
Rente wegen Alters | 1,0 |
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung | 0,5 |
Rente wegen voller Erwerbsminderung | 1,0 |
Kleine Witwen- / Witwerrente | 0,25 |
Große Witwen- / Witwerrente (neues Recht) | 0,55 |
Erziehungsrente | 1,0 |
Halbwaisenrente | 0,1 |
Vollwaisenrente | 0,2 |
Aktueller Rentenwert
Er sagt aus, wie hoch die monatliche Rente für einen Entgeltpunkt (EP) ist.
Die Entwicklung des Aktuellen Rentenwertes von einem zum nächsten Jahr gibt also die Rentenerhöhung an.
Er wird zum 1.7. jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Nettogehälter angepasst.
Ab Juli 2020 liegt der Aktuelle Rentenwert bei 33,23 € (Ost) und 34,19 € (West).
Die Entwicklung kann man sich hier bei Wikipedia anschauen.
Monatsrente berechnen
Nun haben wir alle Informationen zusammen, die wir benötigen um die Rente zu berechnen.
Beispiel 1 – vorzeitige Rente
Frau Muster geht am 31.12.2020 vorzeitig in Rente. Das ist 1 Jahr (12 Monate) vor ihrem regulären Renteneintritt.
Am 31.12.2020 wird sie voraussichtlich 45 Entgeltpunkte erreicht haben. Somit ergibt sich für sie folgende (Brutto-)Rente.
Z = Zugangsfaktor = (1 – 12 * 0,3 %) = 0,964
E = Entgeltpunkte = 45
R = Rentenartfaktor = 1,0 (Rente wegen Alters)
A = Aktueller Rentenwert = 34,19 € (West)
Rentenformel:
Monatsrente = Z * E * R * A = 0,964 * 45 * 1,0 * 34,19 € = 1.483,16 €
Beispiel 2 – Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Frau Muster ist teilweise erwersgemindert und die Rentenversicherung hat ihr das auch bestätigt. Sie bezieht nun ab dem 01.01.2021 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Aus Ihrem jährlichen Renteninformationsschreiben kann sie ablesen, dass ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung 1.318,59 € betragen würde (wo genau das steht, kannst Du im Beitrag #009 nachlesen).
Darin sind – inklusive Zurechnungszeit – 39,6807 Entgeltpunkte enthalten.
Somit ergibt sich für sie folgende (Brutto-)Rente.
Z =Zugangsfaktor = 1
E = Entgeltpunkte = 39,6807
R = Rentenartfaktor = 0,5 (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung)
A = Aktueller Rentenwert = 33,23 € (Ost)
Rentenformel:
Monatsrente = Z * E * R * A = 1 * 39,6807 * 0,5 * 33,23 € = 659,29 €
Statistik der Woche
17,6 % der Neurentner haben im Jahr 2018 eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen.
Damit ist jeder 6. Neurentner vor der Regelaltersgrenze erwerbsunfähig.
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung*, eigene Berechnungen)
*Rentenversicherung in Zahlen 2019. Verteilung und durchschnittliche Rentenzahlbeträge der Rentenzugänge 2018, zu finden auf den Seiten 58 bis 65. Online in Internet: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistiken-und-Berichte/statistikpublikationen/rv_in_zahlen_2019.html
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Dieser Beitrag wurde zum letzten Mal aktualisiert am 17.08.2020.