#004 Wie sicher sind die einzelnen Arten der Altersvorsorge?

Die verschiedenen Arten der Altersvorsorge habe ich bereits in meinem Artikel #001 behandelt. Falls Dir die folgenden Altersvorsorgearten noch unbekannt sind, empfehle ich Dir den ersten Beitrag vorab zu lesen.

Und so unterschiedlich wie die Altersvorsorgen sind, so unterschiedlich werden sie auch abgesichert. Grundsätzlich gilt aber, dass der Staat ein Interesse daran hat, dass die von ihm geförderte Altersversorgung im Rentenalter auch noch was Wert ist. Deshalb gibt es viele verschiedene gesetzliche Vorgaben, die Sicherheit schaffen sollen.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

Die gesetzliche Rentenversicherung verwaltet die Gelder, die die Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber monatlich zahlen. Dass der Staat als Träger dieser Einrichtung ausfallen wird, ist sehr unwahrscheinlich.

Wenn auch aufgrund der demografischen Entwicklung die spätere Höhe Deiner gesetzlichen Rente heute noch nicht sicher ist, so wird sie doch gezahlt werden.

Fazit: Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine hohe Sicherheit.

betriebliche Altersversorgung (bAV)

Für die betriebliche Altersversorgung existiert ein mehrstufiges Sicherungssystem, das aus der grundsätzlichen Haftung des Arbeitgebers, Insolvenzabsicherungen und Kontrollen durch eine Aufsichtsbehörde, besteht.

Sorry vorab für die vielen Fachbegriffe. Ich versuche es so einfach wie möglich zu erklären ;-).

Allgemein kann die betriebliche Altersversorgung über 5 verschiedene, so genannte, Durchführungswege ausgeführt werden, die später im Artikel immer wieder auftauchen. Und zwar über

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

Haftung durch den Arbeitgeber

In erster Linie hat man bei der betrieblichen Altersversorgung durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) einen gesetzlichen Rahmen, der die Rentenleistungen der Arbeitnehmer_innen schützen soll.

Bei der Direktzusage gibt der Arbeitgeber Dir einen Rechtsanspruch auf zukünftige Rentenleistungen und muss für diese Garantie einstehen.
Wenn die Zusage über einen der vier anderen Durchführungswege erfolgt, nennt man die Zusage „mittelbar“. In diesen Fällen wird die Durchführung eben nicht unmittelbar durch den Arbeitgeber erbracht, sondern über eine externe Versorgungseinrichtung.

Wenn die Zusage mittelbar durchgeführt wird, muss trotzdem der Arbeitgeber einstehen, wenn die Versorgungsansprüche durch das externe Unternehmen nicht erfüllt werden können. Im Fachjargon heißt das dann Subsidiärhaftung.

In allen Fällen haftet somit grundsätzlich der Arbeitgeber für die versprochenen Leistungen.

Pensions-Sicherungs-Verein aG

Bei einer Direktzusage muss der Arbeitgeber Rückstellungen in der Bilanz bilden. Er muss also Geld für Deine spätere Rente zurücklegen.
Um das Ausfallrisiko abzusichern, also dass Dein Arbeitgeber insolvent wird und Dir keine Rente mehr zahlen kann, muss er Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) zahlen. Dieser würde dann einspringen und Deine (spätere oder laufende) Rente zahlen.
Der PSVaG steht auch für Zusagen über Unterstützungskassen und Pensionsfonds ein.

BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, kontrolliert und überwacht Versicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds. Diese müssen etliche Vorschriften einhalten, damit Dein Geld nicht zu riskant angelegt wird.
Dadurch hast Du einen weiteren Schutz für Deine zukünftige Rente.

Protektor

Dazu kommt noch, dass Zusagen, die über eine Direktversicherung durchgeführt werden, über den Sicherungsfonds Protektor abgesichert sind. Das ist ein Fonds, in den alle Versicherer einzahlen und der einspringt, wenn ein Versicherer insolvent wird. Die zugesagten Leistungen werden dann von diesem Fonds bezahlt.
Pensionskassen können sich dem Fonds freiwillig anschließen.

Übersicht des mehrstufigen Sicherheitssystems der bAV

DurchführungswegHaftungPSVaGBaFinProtektor
DirektzusageArbeitgeber (AG)JaNeinNein
UnterstützungskasseSubsidiärhaftung des AGJaNein Nein
DirektversicherungSubsidiärhaftung des AG Nein*JaJa
PensionskasseSubsidiärhaftung des AG NeinJaFreiwilig
PensionsfondsSubsidiärhaftung des AG JaJaNein

* Absicherung nur, wenn der Arbeitnehmer nicht das unwiderrufliche Bezugsrecht erhält

Achtung bei der reinen Beitragszusage

Diese Form ist zum 01.01.2018 ins Leben gerufen worden und kann über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds abgeschlossen werden.
Das ist aber nur möglich, wenn die Zusage durch einen Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt ist.

Da hier nur versprochen wird, dass der Arbeitgeber einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung zahlt, aber keine Leistungen garantiert werden, gilt hier weder die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers noch die Insolvenzsicherung des PSVaG.

Inflationsschutz

Im Betriebsrentengesetz ist sogar ein Inflationsschutz verankert (§16 BetrAVG).
Dein Arbeitgeber muss Deine Rente grundsätzlich alle drei Jahre auf Kaufkraftverlust prüfen und ggf. an die Inflation anpassen. Das ist ein echter Inflationsschutz. Aber Achtung: Du musst Dich beim ehemaligen Arbeitgeber melden und die Anpassung verlangen! Also alle drei Jahre eine Erinnerung in den Terminkalender eintragen!

Es gibt aber auch Möglichkeiten, dass er diese Prüfung nicht machen muss.
Z. B. kann Dein Arbeitgeber gleich festlegen, dass er Deine Rente jährlich um 1% erhöht. Damit bist Du noch zu einem geringeren Teil dem Inflationsrisiko ausgesetzt. Dafür musst Du dann aber nicht alle drei Jahre daran denken Dich zu melden.

Ein weiterer Ausweg ist, wenn die Durchführung über eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse erfolgt und die Überschüsse zur jährlichen Anpassung benutzt werden. Das bedeutet, dass sich Deine Rente im Normalfall jährlich erhöht.

Sicherheitsfazit der bAV

Durch das mehrstufige Sicherheitssystem erhältst Du eine hohe Sicherheit.
Es besteht sogar ein gesetzlicher Inflationsschutz.
Allerdings gibt es auch unterschiedliche Zusagearten wie z. B. die reine Beitragszusage, bei der keine Garantien gegeben werden.

Riester-Rente

Ein Riester-Vertrag kann über verschiedene Formen abgeschlossen werden

  • Rentenversicherung – klassisch oder fondsgebunden
  • Fondssparplan
  • Banksparplan
  • Wohnriester – als Bausparen oder Tilgung eines Immobilienkredits

Gesetzlich muss der Anbieter bei jeder Form die eingezahlten Beiträge und die erhaltenen Zuschüsse (bei Rentenbeginn) garantieren.

Als Sicherheitsrisiko verbleibt noch das Ausfallrisiko Deines Vertragspartners. Im Falle von Banken und Versicherern, die über entsprechende Sicherheitsfonds verfügen ist dieses Risiko aber sehr gering.
Beim Fondssparplan sind die Fondsanteile darüber hinaus auch im Falle einer Pleite des Riester-Anbieters geschützt.

Fazit:
Durch die gesetzlich vorgeschriebene Garantie der eigenen Beiträge und der Zulagen, sowie des geringen Ausfallrsikos bietet die Riester-Rente eine hohe Sicherheit.

Rürup (Basisrente)

Die Basisrente wird rein über persönliche Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug gefördert. Und obwohl dadurch eine staatliche Förderung erfolgt, gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Garantie der Beiträge wie bei der Riester-Rente.
Eine Garantie gibt es allerdings je nach Anlageform. Das Angebot an Rürup-Verträgen beschränkt sich momentan am Markt auf

  • klassische Rentenversicherungen
  • fondsgebundene Rentenversicherungen
  • Fondssparpläne

Das Ausfallrisiko Deines Vertragspartners gilt genau wie bei der Riester-Rente als sehr gering.

Fazit:
Da nur bei der klassischen Rentenversicherung bereits bei Vertragsabschluss feststeht, wie hoch die garantierte Rente später sein wird, bietet nur diese Form Sicherheit.
Die Fondsvarianten sind natürlich chancenreicher aber dafür riskanter. Weder die eingezahlten Beiträge, noch sonstige Garantien, müssen hier gegeben werden.

Private Altersvorsorge

Da die private Altersvorsorge nicht staatlich gefördert wird, gibt es hier auch keine gesetzlichen Vorschriften zur Sicherung der Rente.
Aber auch hier gibt es Anlageformen, wie z. B. die klassische Rentenversicherung, die einen Garantiezins enthält.

Achte aber bei privaten Investitionen darauf, dass Du nicht mehr Geld bei einer Bank anlegst, als die Einlagensicherung absichert.
Deutsche Banken haben einen Fonds gegründet, der meistens Beträge in Millionenhöhe absichert. Das sollte dann reichen 😉
Da mittlerweile aber auch viele andere europäische Banken am Markt sind, gilt dort oft die Grenze von 100.000 €.
Wenn Du mehr Geld bei einer Bank liegen hast, solltest Du es auf mehrere Banken verteilen. Sonst verlierst Du bei einer Pleite der Bank alles über 100.000 €.

Fazit:
Die Sicherheit hängt je nach Finanzprodukt ab, in das Du investierst.
Sobald Du aber Dein Geld selbst anlegen, sei es in Aktien, Immobilien, Rohstoffe oder andere Anlageformen ohne Garantien, genießt Du keine Sicherheit.

Das ist aber gar nicht so schlimm, wenn Du das Risiko beherrschen kannst. Wie das geht, zeige ich Dir in meinem nächsten Artikel #005.

Statistik der Woche

60% der Befragten ist die Sicherheit des angelegten Geldes bei der Altersvorsorge wichtig. Damit ist das der wichtigste Faktor.
(Quelle: GDV, Studie der Insurance Europe)

Also Sicherheit geht bei der Altersvorsorge vor!
Das sehen nicht nur wir so, sondern auch der Gesetzgeber. Deswegen ist die geförderte Altersvorsorge auch mit besonderen Garantien ausgestattet, die es bei der privaten Altersvorsorge so nicht gibt.

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Ich habe den Blog gestartet um Dir dabei zu helfen eine ausreichende Altersversorgung aufzubauen und Dir das dazu nötige Wissen zu vermitteln. Deswegen würde es mich freuen, wenn Du mir schreibst unter andreas@avlg.de oder einen Kommentar hinterlässt.
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Danke fürs Lesen und bis zum nächsten Mal!

Dieser Beitrag wurde zum letzten Mal aktualisiert am 22.04.2020

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